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21. April 2015

Dein Trailer im Kino!

Das LET'S CEE Film Festival lädt alle kreativen Filmemacherinnen und Filmemacher*), Videokünstler und Computerfreaks sehr herzlich dazu ein, an unserem Wettbewerb für die Herstellung unseres diesjährigen offiziellen Festival-Trailers teilzunehmen. Und zwar arrivierte Branchenhaudegen ebenso wie selbstbewusste Nachwuchshoffnungen, passionierte Berufsrabauken ebenso wie unbeschwerte Spaßvögel und hochtalentierte Strebertypen.

Beschränkungen gibt es keine, jeder, der teilnehmen will, kann das auch tun. Allerdings sollte man sich den folgenden Text, der die genauen Teilnahmebedingungen enthält, gut durchlesen, zumal man durch eine Einreichung eben diesen Bedingungen zustimmt. Ganz wichtig: Mitmachen und gewinnen (unter anderem ein Preisgeld von 1.500 Euro, das von unserem Medienpartner Okto gestiftet wird) kann wirklich jede/r, nicht nur Filmschaffende aus den CEE-Ländern.

Wir hoffen jedenfalls: LET´S CEE you and your Trailer soon!

Was man bei der Trailerproduktion beachten muss:

Der Trailer muss natürlich auch (!) informieren und das Publikum zum Besuch des LET´S CEE Film Festivals animieren. Daher gibt es selbstverständlich auch bei uns einige wenige inhaltliche Vorgaben (siehe weiter unten). Abgesehen davon und, sofern der Inhalt nicht gegen unsere Festivalphilosophie (mehr dazu unter Mission Statement & Wertekanon), Rechte Dritter und die guten Sitten verstößt , herrscht freilich absolute künstlerische Freiheit. Sprich: Man kann seinen Ideen völlig freien Lauf lassen, der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Animationen, visuelle Effekte, gespielte Szenen – alles ist möglich. Innovation ist natürlich ebenso gefragt wie gute Unterhaltung, beißender Humor, unerträgliche Spannung sowie jede Menge Überraschungseffekte.

Jeder Trailer muss Folgendes enthalten:

unser neues Logo (hier als Download zu finden),
 einen unserer drei aktuellen Claims („Look East for Great Films“, „Großes Kino aus Zentral- und Osteuropa“ oder „CEENEMA AT ITS BEST") und
die Information, von wann bis wann und wo das Festival stattfindet. Also „1.–11. Oktober 2015 in Wien“ oder „October 1-11, 2015 in Vienna“.

Der Trailer kann alle Sprachen enthalten. Allerdings muss er, sofern er nicht auf Deutsch und das Gesprochene zum Verständnis erforderlich ist, deutsche oder englische Untertitel haben.

Er darf obendrein nicht kürzer als 20 und nicht länger als 40 Sekunden sein und muss in Kinoqualität (siehe Technik-Info) auf digitalem Weg an die Adresse contest@letsceefilmfestival.com via WeTransfer, Dropbox o.ä. zusammen mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Einreichungsformular übermittelt werden.

Wir ergänzen den Siegerfilm dann noch mit einer Danksagung an unsere Sponsoren, allen voran an unseren Kinopartner Cineplexx und unseren Fernsehpartner Okto, die rund zehn Sekunden lang zu sehen sein wird und der kurz gezeigten Bitte, vor dem Hauptfilm die Handys auszuschalten.

Was es zu gewinnen gibt:

Vorweg einmal jede Menge Aufmerksamkeit in Form von vielen Zuseherinnen und Zusehern: Der Siegerfilm wird nämlich aller Voraussicht nach unter anderem

 ab 1. August in zahlreichen Cineplexx-Kinos in Österreich, in Slowenien, Kroatien, Serbien, Montenegro und Mazedonien gezeigt werden und
 in der Festivalwoche vor jeder Vorführung (und damit in Anwesenheit einer Reihe renommierter Filmemacher aus dem In- und Ausland) laufen und darüber hinaus
 auf unserer Homepage,
 auf unserem Youtube-Kanal,
 auf unserem Facebook-Profil und
 last but not least auch im TV gesendet, sprich auf dem österreichischen Fernsehkanal Okto bewundert werden können!

Wer mitmacht und gewinnt, kann also mit Fug und Recht behaupten, dass eines seiner filmischen Werke sowohl bereits im Fernsehen und im regulären Kinobetrieb gelaufen ist - und das sogar vor wirklich großem Publikum. ;-)

Der Gewinner erhält obendrein ein Preisgeld in Höhe von 1.500 Euro, das von unserem Medienpartner, Österreichs führendem Community-TV-Sender Okto, gestiftet wird. An dessen Adresse auch an dieser Stelle herzlichen Dank!

Die Einreicherinnen und Einreicher, die auf den Plätzen eins bis fünf landen, erhalten zudem je einen Festivalpass, mit dem sie nach Maßgabe der verfügbaren freien Plätze unter anderem praktisch alle Filme in der Festivalwoche sehen und je ein Event des Rahmenprogramms besuchen können. Die Kosten für die Anreise und den Aufenthalt können allerdings nicht übernommen werden.

Last not least: Alle Trailer, die es ins Finale der besten zehn schaffen, werden obendrein vor den beiden Blöcken des Kurzfilmwettbewerbs an zwei Tagen in der Festivalwoche im Kino sowie auch im Fernsehen bei Okto gezeigt werden!

Darüber hinaus werden sämtliche Wettbewerbs-Teilnehmer auf unserer Homepage (natürlich ohne Reihung) namentlich erwähnt.

Womit man als Teilnehmer sonst noch einverstanden ist:

Der Siegerfilm wird von einer aus Mitgliedern des Festivalteams bestehende Jury ausgewählt. Die Jury kann ihre Entscheidung begründen, muss das aber nicht. Ein Anspruch von Seiten des Einreichers auf eine Aufführung auf dem Festival besteht nicht.

Mit der Einreichung wird dem LET´S CEE Film Festival das nicht-exklusive Recht eingeräumt, den Trailer beliebig oft sowie sachlich und zeitlich unbeschränkt im Fernsehen auszustrahlen, öffentlich aufzuführen und im Internet zu verwenden. Wir sind darüber hinaus berechtigt, Ausschnitte aus dem Trailer beliebig oft, sachlich und zeitlich unbeschränkt im TV und Online, insbesondere zu Informations- und Promotionszwecken, zu nutzen bzw. zu verwerten. Sämtliche Rechteeinräumungen an das LET´S CEE Film Festival sind unentgeltlich.

Mit der Einreichung garantiert der Einreicher darüber hinaus, über sämtliche uns hiermit eingeräumten Rechte (insbesondere die Rechte am gefilmten Material und der Musik) verfügungsberechtigt zu sein (sei es aufgrund von Eigenproduktion oder Lizenzerwerb) und das Einverständnis aller im Trailer abgebildeten Personen zur vertragsgegenständlichen Nutzung und Verwertung eingeholt zu haben.

Der Einreicher erklärt sich zudem bereit auf Nachfrage, die Rechtenachweise zu liefern. Das LET´S CEE Film Festival wird gegenüber allen Forderungen Dritter, die wegen der vertragsgemäßen Ausübung der erworbenen Rechte von wem auch immer, erhoben werden, vom Einreicher schad- und klaglos gehalten.

Teilnahmeberechtigt sind nur volljährige natürliche Personen. Minderjährige sind zur Teilnahme berechtigt, wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten der Teilnahme zustimmen. Bitte in diesem Falle eine entsprechende Erklärung verfassen, unterschreiben lassen, einscannen und mitschicken.

Alle Einreichungen müssen den Vor- und Familiennamen des Einreichers, dessen Postadresse, Email-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft und Beruf sowie den Titel und das Produktionsland und -jahr des eingereichten Trailers enthalten. Wer freiwillig ein paar Zeilen zu seinem Werk schreiben und mitschicken will, ist herzlich eingeladen, dies zu tun. Mit der Einreichung erklärt der Einreichende, die Teilnahmebedingungen akzeptiert zu haben.

Einsendeschluss ist der 12. Juli 2015. Verspätete Teilnahmen und nach diesem Zeitraum hochgeladene Beiträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Fragen zum Wettbewerb könnt Ihr an folgende Adresse richten: contest@letsceefilmfestival.com.

Wir wünschen euch viel Spaß und Erfolg!

Das LET´S CEE Festival-Team
in Kooperation mit

tl_files/letscee/contentimages/Sponsoren-Logos/Cineplexx International NEU.jpg   tl_files/letscee/contentimages/Sponsoren-Logos/OKTO.jpg

Pressefoto zum Download:
VISUAL TRAILER-WETTBEWERB
FOTO TRAILER-WETTBEWERB Credit: Martin Dudek

__________________

*) Bitte zur Kenntnis zu nehmen, dass wir zur besseren Lesbarkeit des Textes in der Folge nicht immer von Filmemacherinnen und Filmemachern etc. sprechen. Ausdrücklich sind aber in allen Fällen sowohl alle weiblichen als auch alle männlichen Personen gemeint.

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